Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite Vieltoleranz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar.
Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Hinweis-Formular.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns die Internetseite des Landkreises fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie unser Fehler-Formular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Kontaktieren Sie alternativ die Mitarbeitenden der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Wolfenbüttel:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: